Schutzgebühr

Warum wird eigentlich eine Schutzgebühr verlangt?

Tierschutz braucht leider nicht nur Hilfsbereitschaft, Menschlichkeit und Engagement, sondern ist auch mit hohen Kosten verbunden – zum Beispiel ...

•    ... für Futter, Untersuchungen durch den Tierarzt, Medikamente, Impfungen und Kastrationen,

•    ... für die Untersuchung auf eventuelle Reisekrankheiten und das Ausstellen von EU-Ausreisepapieren,

•    ... für den Transport und Transferkosten.

Alle diese Kosten fallen an, bevor der jeweilige Hund vermittelt wird. Manche haben dieses Glück schneller, manche müssen sogar jahrelang und entsprechend kostenträchtiger betreut werden. Die Schutzgebühr orientiert sich an den durchschnittlichen Kosten.

 

Wir erheben in der Regel eine Schutzgebühr für erwachsene Hunde von 420 Euro und für Welpen/Junghunde von 430 Euro. In dieser Schutzgebühr enthalten sind auch ein Sicherheitsgeschirr, ein Halsband und eine Leine. Dies gilt übrigens auch für Tiere, die sich bereits in einer Pflegestelle aufhalten. Für Hunde in Deutschland beträgt die Schutzgebühr 430 Euro.
In vereinzelten Fällen z.B. hohes Alter oder Gesundheitszustand des Hundes kann die Schutzgebühr abweichen. Diese ist beim zuständigen Ansprechpartner zu erfragen.

 

Nicht zu vergessen sind die Hunde, die nicht vermittelt werden (können), also ihr ganzes Leben im Asyl Spas verbringen. Die Schutzgebühr für die vermittelten Tiere trägt dazu bei, die Kosten auch für jene Hunde aufzubringen, die dauerhaft im Asyl bleiben.